Freispruch für den Berglauf-Veranstalter
Na endlich !
Dachte schon die Leute verdummen wirklich.
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat den Veranstalter des Zugspitzlaufs 2008 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Bei dem Rennen starben damals zwei Sportler an Unterkühlung.
Zugspitzlauf-Prozess Freispruch für den Berglauf-Veranstalter
Denn wann man bei einem Berglauf mitmacht, sollte man doch wissen auf was man sich da einlässt oder ? Und wenn es einem nicht gut geht, dann sollte man doch selber entscheiden ob man weiter läuft oder nicht. So viel Verstand sollte doch ein jeder Mensch besitzen.