Willkommen im Abgrund.
Das darf ich euch nicht vorenthalten:
Das OLG Hamburg findet, dass schon das anklicken von Kinderpornos strafbar ist
via: fefe
Nur damit das klar ist: Ich bin für die Bestrafung von solchen Menschen und ich finde es auch gut, dass Sie nun eine Lücke in der Gesetztgebung versuchen zu schließen. Mir geht es aber um die Methode mit der Sie einen Verdächtigen, für sehr gefählich. Ich müsste nur hier auf meinem Blog ein bischen JavaScript einabuen, dass den Besuchern einen Link unterjubelt der Sie nicht haben wollen. Und schon wäre man verdächtigt.