Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz
Nun ja jeder sollte das inzwischen mitbekommen haben. Die taz schildert das alles drumherum in einem schönen Artikel.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz, entschieden die Verfassungsrichter. Doch die Freude der Kläger über das Urteil ist “nicht ungetrübt”. VON CHRISTIAN RATH
-> Vorratsdaten-Urteil | Telefonieren ist Privatsache
Dazu kommt noch eine rechtliche Analyse von Herrn Thomas Stadler: -> Vorratsdatenspeicherung: Kein Sieg für die Bürgerrechte