Von wegen: Im Zweifel für den Angeklagten
In dubio pro reo. Ist zwar nicht gesetztlich vorgeschrieben aber es sollte besser mal so sein. Denn in dem Falle um Martin N. hätte das dem 16 Jahre lang unschuldig beschuldigten das Leben erleichtert !
Über Jahre wurde ein Belgier verdächtigt, den kleinen Dennis R. getötet zu haben. Der “Maskenmann” hat den Mord vor Gericht eingeräumt - für den lange verdächtigten Betreuer geht ein Albtraum zu Ende. Von Kerstin Herrnkind