Eigentlich ist es doch **Im Zweifel für den Angeklagten** ( [In dubio pro reo](http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo) ), oder ? Und dazu hatten wir [doch gerade so einen Fall](http://opinio.bananas-playground.net/archives/564-Von-wegen-Im-Zweifel-fuer-den-Angeklagten.html). Nun reicht schon ein Verdacht aus, um jemanden zu verurteilen. Obwohl es rein technisch gar nicht möglich war diese Tat zu begehen ! - [Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen](http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html) Das wird doch immer schlimmer... Dec 21 2011 © https://www.bananas-playground.net 2000 - 2024