Frankreich: Geplante Obsoleszenz als Betrugsdelikt
Geplante Obsoleszenz als Betrugsdelikt Thomas Pany 16.10.2014
Künftig ist es in Frankreich möglich, Produkthersteller oder -importeure wegen “geplanter Obsoleszenz” vor Gericht zu bringen. Ein entsprechendes Gesetz, das zum Energiewende-Gesetzespaket gehört (vgl. auch Das langsame Ende der Plastiktüten), wurde am Dienstag in der Nationalversammlung verabschiedet. Es sieht vor, die “obsolescence programmée” als Betrugsdelikt zu behandeln und zu bestrafen - mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro.
Na dann hoffen wir mal wie das wird !